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Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und dem bereits verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. So gewährt der sogenannte Investitionsbooster großzügige, wenn auch befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Ab 2028 sinken die Körperschaftsteuer und die Steuer für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften.
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